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Die Lichterkette zu Weihnachten bequem im Internet kaufen

Alle Jahre wieder….begegnet die Lichterkette zu Weihnachten dem Weihnachts-Fan als auch dem Weihnachtsmuffel gleichermaßen!

Lichterketten sind in der Weihnachtszeit aus dem alljährlichen vielfältigen Weihnachtsschmuck nicht mehr weg zu denken. Seit diese, zunächst mit kleinen Glühbirnchen versehenen, zumeist grünen, Kabelstränge den europäischen Markt erobert haben sind sie nahezu in jedem Haushalt zu finden. Lichterketten haben die Stearinkerzen zwar nicht ganz verdrängen können, allerdings seit die LED-Generation in den diversen Shops Einzug gehalten hat, gab es nochmals einen Nachfrageboom. LED-Lichterketten bieten gegenüber den “Glühbirnchen” den enormen Vorteil, dass der Stromverbrauch erheblich geringer ausfällt. Ebenso sind LED-Lämpchen weitaus robuster und können daher auch im Freien eingesetzt werden. Da die Weihnachtszeit bekanntlich in einer Jahreszeit stattfindet in welcher es oft regnet, schneit und kalte Temperaturen, bis weit unter den Gefrierpunkt, fast schon die Regel sind, sind LED-Lichterketten speziell auch für außen bestens geeignet.

Wo gibt es LED-Lichterketten zu kaufen?
Eine der bequemsten und komfortabelsten Einkaufsmöglichkeiten für Lichterketten bietet das Internet. Zahlreiche Online-Shops bieten eine riesige Auswahl von Lichterketten an. Ob klassisch weiss, oder fröhlich bunt, sie sind in allen Farbvariationen erhältlich. Kurze Ketten, lange Ketten, auch im Bereich der Länge gibt es nahezu keine Einschränkungen. Und sollte selbst die längste Lichterkette dem Anspruch nicht genügen, dann ist es ein leichtes einfach eine zweite hinzu zu kaufen. Dank der einfachen Installation ist dies auch für den Nicht-Elektriker ein Kinderspiel. Übrigens gerade wenn es um die Ausleuchtung größerer Flächen, wie z.B. Decken geht, sind spezielle Ausführungen auf dem Markt welche die Decke, einem LED-Sternenhimmel gleich, ausleuchten. Gerade zu Weihnachten schafft diese Form der Lichterkette eine dem Anlass entsprechende besondere Atmosphäre!

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, auch FSK genannt hat die Aufgabe Filme, DVDs und weitere Medienträger zu prüfen und daraufhin in Rubriken zu sortieren, dabei gibt es die Rubriken ohne Altersbeschränkung, ab 6, ab 12, ab 16, ab 18 und ohne Jugendfreigabe. Hierbei gibt es keine Pflicht der Prüfung von Medienträgern, allerdings haben sich die Medienunternehmen hierzu verpflichtet und veröffentlichen nur Medienträger, welche von der FSK geprüft wurden.
Die entsprechenden Zeichen werden sowohl an der Hülle vorne, unten links, sowie direkt auf dem Datenträger angebracht und gewährleisten so, dass man die Zeichen auch garantiert zur Kenntnis nimmt.

Ausnahmen

Die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft richtet sich dabei immer nach dem Jugendschutzgesetz, welches seit 2003 auch die Möglichkeit bietet, dass Kinder ab 6 Jahren mit einem berechtigten Erwachsenen auch Kinofilme sehen dürfen, welche erst ab 12 freigegeben sind.
Medien, welche offensichtlich schwer jugendgefährdend sind, darunter fallen zum Beipsiel Horrorfilme, wird eine FSK-Kennzeichnung verweigert, diese können daraufhin indiziert werden, was den Verkauf von ihnen stark einschränkt, da sie nur noch unter der Ladentheke aus verkauft werden dürfen.

Arbeitsweise der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Die FSK verfügt über knapp 190 Prüfer, welche ehrenamtlich arbeiten und von Verbänden aus der Film- und Videowirtschaft für jeweils 3 Jahre ernannt werden, dabei müssen die Prüfer Erfahrungen im Umgang mit Kindern sowie Jugendlichen vorweisen, oder über ein geeignetes Fachwissen in den Bereichen Psychologie oder Medienwirtschaft verfügen. Außerdem dürfen die Prüfer natürlich weder in der Film- noch in der Videowirtschaft arbeiten, um möglichst neutral an die Prüfung ran gehen zu können. Prüfer werden aus unterschiedlichen Berufsfeldern und Schichten ernannt, um eine möglichst große Vielfalt zu bieten.
Die Prüfung der Medien erfolgt in diversen Gremien, welche in der Praxis aus 3 Ausschüssen bestehen. Der Arbeitsausschuss ist hierbei die erste Instanz und alle Medien werden zunächst von ihm geprüft, dieser besteht aus sieben Prüfern, welche der Filmwirtschaft, der öffentlichen Hand und den Obersten Landesjugendbehörden angehören.